ALLGEMEINE VERSORGUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR WASSER AUS DEM VERSORGUNGSNETZ DER GEMEINDE EICHKÖGL

Veröffentlicht am: 09.01.2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Wertsicherung von Benützungsgebühren der „Allgemeinen Versorgungs- und Lieferbedingungen für Wasser aus dem Versorgungsnetz der Gemeinde Eichkögl“ mit 01.01.2026 beschlossen.


Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den

Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benutzungsgebühren ab 01.01.2026 um 4,0 %. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen

der Wasserverbrauchsgebühr gemäß Punkt 31 der Wassergebührenordnung der

Gemeinde Eichkögl vom 25. 02. 2025.


a) pro m3 Wasserverbrauch von                € 2,29 auf € 2,38

b) der Wasserzählergebühr von                 € 14,79 auf € 15,38

c) Bereitstellungsgebühr von                     € 27,87 auf € 28,98

d) Wasserleitungsbeitrag von                    € 2.850,00 auf € 2.964,00

d) Hausanschlusskosten von                      € 583,00 auf € 606,32


Die Änderung diese Gebühren ist mit dem 01. Jänner 2026 wirksam.




 


Kundmachung Allgemeine Versorgungs- und Lieferbedingungen für wasser aus dme Versorgungsnetz der Gemeinde Eichkögl - Wertsicherung.pdf