Kundmachungen
Kundmachung Aufteilungsentwurf Jagdpachtschilling
13.01.2026Gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23 i.d.g.F. liegt der
Aufteilungsentwurf für die Auszahlung des jährlichen Jagdpachtbetrages ab dem 12.01.2026 für vier Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jeder Grundeigentümerin/jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet steht es frei, gegen diesen Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeinde Einwendungen schriftlich einzubringen oder zu Protokoll zu geben.
Der Antrag auf Auszahlung des Jagdpachtschillings kann von 16.02.2026 bis 31.03.2026 beim Gemeindeamt (persönlich, telefonisch: 03115-2590 oder per EMail: gde@eichkoegl.gv.at) gestellt werden.
Jene Anteile, die nicht innerhalb der Frist beantragt werden, verfallen zugunsten der Winterbegrünung der Landwirte.
DOKUMENTE:
Stellungsplan 2026 des Militärkommandos STEIERMARK Geburtsjahrgang 2008
12.01.2026Vorläufiger Stellungsplan des Geburtsjahrganges 2008;
INFORMATION
Gemeinde Eichkögl 02.09.2026
Die Stellungspläne sind ab sofort tagesaktuell über die Homepage des Bundesheeres (https://karriere.bundesheer.at/stellung - „Vorläufige Stellungspläne“) einsehbar und können heruntergeladen werden - eine Übersendung in Papierform ist nicht mehr vorgesehen.
Die Stellungsprobanden werden von der zuständigen Ergänzungsabteilung im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
DOKUMENTE:
ALLGEMEINE VERSORGUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR WASSER AUS DEM VERSORGUNGSNETZ DER GEMEINDE EICHKÖGL
09.01.2026Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Wertsicherung von Benützungsgebühren der „Allgemeinen Versorgungs- und Lieferbedingungen für Wasser aus dem Versorgungsnetz der Gemeinde Eichkögl“ mit 01.01.2026 beschlossen.
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den
Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benutzungsgebühren ab 01.01.2026 um 4,0 %. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen
der Wasserverbrauchsgebühr gemäß Punkt 31 der Wassergebührenordnung der
Gemeinde Eichkögl vom 25. 02. 2025.
a) pro m3 Wasserverbrauch von € 2,29 auf € 2,38
b) der Wasserzählergebühr von € 14,79 auf € 15,38
c) Bereitstellungsgebühr von € 27,87 auf € 28,98
d) Wasserleitungsbeitrag von € 2.850,00 auf € 2.964,00
d) Hausanschlusskosten von € 583,00 auf € 606,32
Die Änderung diese Gebühren ist mit dem 01. Jänner 2026 wirksam.
DOKUMENTE:
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung
07.01.2026Errichtung einer Lagerhalle
Die Verhandlung wird
mit Ortsaugenschein für Freitag, den 23.01.2026
mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle
um ca. 08:00 Uhr
anberaumt.
DOKUMENTE:
Kundmachung Bezirkswahlbehörde Südoststeiermark
30.12.2025Die Bezirkswahlbehörde Südoststeiermark für die Landwirtschaftskammerwahlen 2026
hat die von den Wählergruppen für die Wahl in die Bezirkskammer
für Land- und Forstwirtschaft Südoststeiermark eingebrachten Wahlvorschläge
überprüft und veröffentlicht hiermit gemäß § 33 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung
2005, LGBl. Nr. 90/2005, idgF., die abgeschlossenen Wahlvorschläge
Liste 1 Steierischer Bauernbund - STBB
Liste 2 Unabhängiger Bauernvervand Steiermark (UBV) Team Rudi Gutjahr - UBV
Liste 3 SPÖ Bauern - Steierisches Landvolk - SPÖ
Liste 4 FPÖ - Freitheitliche Bauernschaft Steiermark - FPÖ
Liste 5 Grüne Bäuerinnen und Bauern - GBB
DOKUMENTE:
Kundmachung Kreiswahlbehörde Südoststeiermark
30.12.2025Die Kreiswahlbehörde für den Wahlkreis 3
hat die von den Wählergruppen für die Wahl in die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft
eingebrachten Wahlvorschläge überprüft und
veröffentlicht hiermit gemäß § 33 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung
2005, LGBl. Nr. 90/2005, idgF., die abgeschlossenen Wahlvorschläge
Liste 1 Steirischer Bauernbund - STBB
Liste 2 Unabhängiger Bauernverband Steiermark (UBV) Team Rudi Gutjahr - UBV
Liste 3 SPÖ Bauern - Steirisches Landvolk - SPÖ
Liste 4 FPÖ - Freiheitliche Bauernschaft Steiermark - FPÖ
Liste 5 Grüne Bäuerinnen und Bauern - GBB
DOKUMENTE:
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2026
23.12.2025Gemäß § 71 a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 - GemO, LGBI. Nr.
115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde
Eichkögl vom 16. 12.2025 wird kundgemacht:
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den
Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benutzungsgebühren ab
01. 01.2025 um 4,0 %.
DOKUMENTE:
Kundmachung über die Beschlussfassung der Auflage der Änderung ÖEK 5.04 und FWP 5.13 (Wonisch - GG- Erbersdorf)
17.12.2025Änderung 5.04 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes gem. § 24 Stmk. ROG 2010 und der Änderung 5.13 des Flächenwidmungsplanes gem. § 38 Stmk. ROG 2010 i.d.F. LGBl 68/2025.
Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die
Auflage des Entwurfes der Änderung 5.04 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes bestehend aus Plan, Wortlaut und Erläuterung, erstellt von DI Andrea Jeindl, vom 12.12.2025, und die
Auflage der Änderung 5.13 des Flächenwidmungsplanes bestehend aus Plan, Wortlaut und Erläuterung, erstellt von DI Andrea Jeindl, vom 12.12.2025, beschlossen.
Die Änderungen werden in der Zeit vom 29.Dezember 2025 bis 23. Februar 2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden und auf der Website www.eichkoegl.gv.at zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Gemeindeamt bekanntgeben.
DOKUMENTE:
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauensperson zur Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026
01.12.2025Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026
Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauensperson
Die Bezirkswahlleiter/Der Bezirkswahlleiter hat gemäß § 12 Abs. 2 der landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBI. Nr. 90/2005, idgF., aufgrund der Vorschläge der in der Landeskammer vertretenen Wählergurppe in obige Gemeindewahlbehörde die aus der Anlage ersichtlichen Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer berufen bzw. wurden die angeführten Vertrauenspersonen entsendet.
DOKUMENTE:
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl
01.12.2025Kundmachung
über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl
Anlässlich der Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026 wird
gem. § 35. Abs-. 2 Landwirtschaftskaammer-Wahlordnung 2005 -LWK - WO,
LGBI. Nr. 90/2005, idgF, verlautbart:
Wahllokal: Gemeindeamt Eichkögl
Adresse: Eichkögl 30, 8322 Eichkögl
Verbotszone: 10m gem. § 39 Abs. 1 LWD-Wo
Wahlzeit: von 08:00 - 12:00 Uhr
DOKUMENTE:
Verlautbarung zur Landwirtschaftskammerwahl 2026
10.11.2025Ausschreibung der Wahlen 2026 in die Landeskammer und in die Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark
- Der Hauptausschuss der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark hat am 10. September 2025 die Wahl der Landes- und Bezirkskammerräte gemäß § 23 Abs. 2 des Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 14/1970 idgF für den Wahltag,
Sonntag, 25. Jänner 2026,
ausgeschrieben.
- Als Tag der Wahlausschreibung (Stichtag) gilt der
7. November 2025.
Das ist der Tag der Verlautbarung dieser Wahlausschreibung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ gemäß § 1 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005, LGBl. Nr. 90/2005, idgF.
DOKUMENTE:
Verordnungen
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Sonstiges
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