- Liebe Kinder und Jug...
Kundmachungen
Verordnungen
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Sonstiges
Verlautbarung Volksbegehren
10.08.2022Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
- Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen
- Black Voices
- COVID Maßnahmen abschaffen
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 19. September bis einschließlich Montag, 26. September 2022 in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Verlautbarung Volksbegehren
10.08.2022Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
- Recht auf Wohnen
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 19. September bis einschließlich Montag, 26. September 2022 in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Verlautbarung Volksbegehren
10.08.2022Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
- Kinderrechte Volksbegehren
- GIS Gebühren abschaffen
- Für uneingeschränkte Bargeldzahlung
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 19. September bis einschließlich Montag, 26. September 2022 in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.