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Kundmachungen

Kundmachung über die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Südoststeriermark vom 19.04.24 über die Bekämpfung ansteckender Krankheiten der Bienen

19.04.2024
Kundmachung über die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Südoststeriermark vom 19.04.24 über die Bekämpfung ansteckender Krankheiten der Bienen

Alle Informationen entnehmen Sie dem beigefügtem Dokument.

DOKUMENTE:

Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren

15.04.2024
Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren

Die Kundmachung entnehmen Sie dem beigefügtem Dokument.

DOKUMENTE:

Kundmachung über die Ausstellung von Wahlkarten

15.04.2024
Kundmachung über die Ausstellung von Wahlkarten

Die Kundmachung entnehmen Sie dem beigefügtem Dokument.

DOKUMENTE:

Kundmachung: Neue Amtszeiten

29.03.2024
Kundmachung: Neue Amtszeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des geringem Parteienverkehrs, wird die verlängerte Amtszeit am Mittwoch von 17-19 Uhr ab 01. April eingestellt.

NEUE Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12.00 Uhr
Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Frötscher

21.02.2024
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Frötscher

Die aktuelle Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung entnehmen Sie aus dem PDF.

DOKUMENTE:

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Gerger

21.02.2024
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Gerger

Die aktuelle Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung entnehmen Sie aus dem PDF.

DOKUMENTE:

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Kern

19.02.2024
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Kern

Die aktuelle Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung entnehmen Sie aus dem PDF.
Betreff: Matthias Kern

DOKUMENTE:

 

Verordnungen

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Sonstiges

Winterdienst für Gehsteige

15.12.2023
Winterdienst für Gehsteige

Die Straßenverkehrsordnung § 93 (Pflichten der Anrainer) verpflichtet jeden Liegenschaftseigentümer, dessen Grundstück an die Straße grenzt, den Gehsteig von 6:00 – 22:00 Uhr auf einer Breite von drei Meter geräumt zu halten. Befindet sich dort kein Gehsteig, ist auf einer Breite von einem Meter geräumt zu halten.
Nach Maßgabe der freien Kapazitäten erfolgt der Winterdienst auf Gehsteigen durch die Gemeinde freiwillig, daher bleibt die Verpflichtung des jeweiligen Anrainers nach § 93 StVO nach wie vor aufrecht.

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