AMTSTAFEL

Kundmachungen

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 02.09.2025 19:00

27.08.2025
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 02.09.2025  19:00

Öffentliche Gemeinderatssitzung 04/25

 

am 02.09.2025 19:00 Uhr

 

im Gemeindeamt Eichkögl

DOKUMENTE:

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung - Neubau Wohnhaus

13.08.2025
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung  - Neubau Wohnhaus

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung

 

Neubau eines Wohnhauses mit insg. 6 Wohnungen, 7 Parkplätze überdacht, 2 Aussentreppen, Stützwänden und Geländeveränderung

 

Mit der Eingabe vom 15.05.2025 haben Gemeinde Eichkögl, Eichkögl 30, 8322 Eichkögl u. OWGES Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m. b. H., Moserhofgasse 14, 8010 Graz um die Bewilligung zur Errichtung oben angeführter Bauvorhaben gemäß § 22 Abs. 6 des Steiermärkischen Baugesetzes auf dem Grundstück Nr. : 624/4, EZ: 473, KG: Erbersdorf angesucht.

 

Die Verhandlung wird mit Ortsaugenschein für mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle um anberaumt.

Mittwoch, den 03.09.2025 ca. 10:00 Uhr

 

Rechtsgrundlagen: §§ 22 Abs. 6, 24, 25, 26 und 27 des Steiermärkischen Baugesetz (BauG), LGBI. Nr. 59/1995, idF. LGBI. Nr. 75/2015 Gemäß § 27 Abs. 1 Stmk. BauG idgF. behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 BauG idgF. (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.

 

Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Die Nachbarn und sonstige Beteiligte werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.

 

Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Bei der Errichtung von Neubauten ist der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abzustecken!

 

Mit freundlichen Grüßen Der Bürgermeister: Ing. Heinz Konrad

DOKUMENTE:

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Umbau einer überdeckten Stellfläche zu Lagerhalle und Büroräumen - Lafer Energy GmbH

13.08.2025
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Umbau einer überdeckten Stellfläche zu Lagerhalle und Büroräumen - Lafer Energy GmbH

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung

Umbau einer überdeckten Stellfläche zu Lagerhalle und Büroräumen

 

Mit der Eingabe vom 24.07.2025 hat Lafer Energy GmbH, Erbersdorf 215, 8322 Eichkögl um die Bewilligung zur Errichtung oben angeführter Bauvorhaben gemäß § 22 Abs. 6 des Steiermärkischen Baugesetzes auf dem Grundstück Nr. : 139/6, EZ: 416, KG: Erbersdorf angesucht.

 

Die Verhandlung wird mit Ortsaugenschein für mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle um anberaumt.

Mittwoch, den 03.09.2025 8322 Erbersdorf, Erbersdorf216 ca. 08:00 Uhr

 

Rechtsgrundlagen: §§ 22 Abs. 6, 24, 25, 26 und 27 des Steiermärkischen Baugesetz (BauG), LGBI. Nr. 59/1995, idF. LGBI. Nr. 75/2015

 

Gemäß § 27 Abs. 1 Stmk. BauG idgF. behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 BauG idgF. (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.

 

Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Die Nachbarn und sonstige Beteiligte werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.

 

Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

 

Bei der Errichtung von Neubauten ist der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abzustecken!

 

Mit freundlichen Grüßen Der Bürgermeister: Ing. Heinz Konrad

 

Nähere Infos im beigefügten PDF

DOKUMENTE:

Landessicherheitsgesetz - Hundekundenachweis 2025 Seminar am 19.09.25

26.06.2025
Landessicherheitsgesetz - Hundekundenachweis 2025 Seminar am 19.09.25

Hundekundeseminar

Freitag, den 19. September 2025 14:00 - 18:00 Uhr

Kursort: BH Feldbach

Kurskosten: €41,60 pro Teilnehmer

 

Details entnehmen Sie aus dem beigefügten PDF

 

 

DOKUMENTE:

Warnmeldung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade

18.06.2025
Warnmeldung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade

Warnmeldung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade

DOKUMENTE:

Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2025

06.02.2025
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2025

Sehr geehrte Damen und Herrn,


alle wichtigen Informationen entnehmen Sie aus dem beigefügtem Dokument.

DOKUMENTE:

 

Verordnungen

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Sonstiges

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