AMTSTAFEL

Kundmachungen

Kundmachung Aufteilungsentwurf Jagdpachtschilling

13.01.2026
Kundmachung Aufteilungsentwurf Jagdpachtschilling

Gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23 i.d.g.F. liegt der

Aufteilungsentwurf für die Auszahlung des jährlichen Jagdpachtbetrages ab dem 12.01.2026 für vier Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.


Jeder Grundeigentümerin/jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet steht es frei, gegen diesen Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeinde Einwendungen schriftlich einzubringen oder zu Protokoll zu geben.


Der Antrag auf Auszahlung des Jagdpachtschillings kann von 16.02.2026 bis 31.03.2026 beim Gemeindeamt (persönlich, telefonisch: 03115-2590 oder per EMail: gde@eichkoegl.gv.at) gestellt werden.


Jene Anteile, die nicht innerhalb der Frist beantragt werden, verfallen zugunsten der Winterbegrünung der Landwirte.

DOKUMENTE:

Stellungsplan 2026 des Militärkommandos STEIERMARK Geburtsjahrgang 2008

12.01.2026
Stellungsplan 2026 des Militärkommandos STEIERMARK Geburtsjahrgang 2008

Vorläufiger Stellungsplan des Geburtsjahrganges 2008;

 

INFORMATION

Gemeinde Eichkögl 02.09.2026

 

Die Stellungspläne sind ab sofort tagesaktuell über die Homepage des Bundesheeres (https://karriere.bundesheer.at/stellung - „Vorläufige Stellungspläne“) einsehbar und können heruntergeladen werden - eine Übersendung in Papierform ist nicht mehr vorgesehen.

 

Die Stellungsprobanden werden von der zuständigen Ergänzungsabteilung im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.

 

 

 

 

DOKUMENTE:

ALLGEMEINE VERSORGUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR WASSER AUS DEM VERSORGUNGSNETZ DER GEMEINDE EICHKÖGL

09.01.2026
ALLGEMEINE VERSORGUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN  FÜR WASSER  AUS DEM VERSORGUNGSNETZ  DER GEMEINDE EICHKÖGL

Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Wertsicherung von Benützungsgebühren der „Allgemeinen Versorgungs- und Lieferbedingungen für Wasser aus dem Versorgungsnetz der Gemeinde Eichkögl“ mit 01.01.2026 beschlossen.


Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den

Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benutzungsgebühren ab 01.01.2026 um 4,0 %. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen

der Wasserverbrauchsgebühr gemäß Punkt 31 der Wassergebührenordnung der

Gemeinde Eichkögl vom 25. 02. 2025.


a) pro m3 Wasserverbrauch von                € 2,29 auf € 2,38

b) der Wasserzählergebühr von                 € 14,79 auf € 15,38

c) Bereitstellungsgebühr von                     € 27,87 auf € 28,98

d) Wasserleitungsbeitrag von                    € 2.850,00 auf € 2.964,00

d) Hausanschlusskosten von                      € 583,00 auf € 606,32


Die Änderung diese Gebühren ist mit dem 01. Jänner 2026 wirksam.




 

DOKUMENTE:

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung

07.01.2026
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung

Errichtung einer Lagerhalle

 

Die Verhandlung wird

 

mit Ortsaugenschein für                                    Freitag, den 23.01.2026

mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle         

um                                                                     ca. 08:00 Uhr

 

anberaumt.

DOKUMENTE:

Kundmachung Bezirkswahlbehörde Südoststeiermark

30.12.2025
Kundmachung Bezirkswahlbehörde Südoststeiermark

Die Bezirkswahlbehörde Südoststeiermark für die Landwirtschaftskammerwahlen 2026

hat die von den Wählergruppen für die Wahl in die Bezirkskammer

für Land- und Forstwirtschaft Südoststeiermark eingebrachten Wahlvorschläge

überprüft und veröffentlicht hiermit gemäß § 33 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung

2005, LGBl. Nr. 90/2005, idgF., die abgeschlossenen Wahlvorschläge

 

Liste 1 Steierischer Bauernbund - STBB

Liste 2 Unabhängiger Bauernvervand Steiermark (UBV) Team Rudi Gutjahr - UBV

Liste 3 SPÖ Bauern - Steierisches Landvolk - SPÖ

Liste 4 FPÖ - Freitheitliche Bauernschaft Steiermark - FPÖ

Liste 5 Grüne Bäuerinnen und Bauern - GBB

 

 

 

DOKUMENTE:

Kundmachung Kreiswahlbehörde Südoststeiermark

30.12.2025
Kundmachung Kreiswahlbehörde Südoststeiermark

Die Kreiswahlbehörde für den Wahlkreis 3

hat die von den Wählergruppen für die Wahl in die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft

eingebrachten Wahlvorschläge überprüft und

veröffentlicht hiermit gemäß § 33 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung

2005, LGBl. Nr. 90/2005, idgF., die abgeschlossenen Wahlvorschläge

 

Liste 1 Steirischer Bauernbund - STBB

Liste 2 Unabhängiger Bauernverband Steiermark (UBV) Team Rudi Gutjahr - UBV

Liste 3 SPÖ Bauern - Steirisches Landvolk - SPÖ

Liste 4 FPÖ - Freiheitliche Bauernschaft Steiermark - FPÖ

Liste 5 Grüne Bäuerinnen und Bauern - GBB

DOKUMENTE:

Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2026

23.12.2025
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2026

Gemäß § 71 a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 - GemO, LGBI. Nr.

115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde

Eichkögl vom 16. 12.2025 wird kundgemacht:

 

Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den

Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benutzungsgebühren ab

01. 01.2025 um 4,0 %.

DOKUMENTE:

Kundmachung über die Beschlussfassung der Auflage der Änderung ÖEK 5.04 und FWP 5.13 (Wonisch - GG- Erbersdorf)

17.12.2025
Kundmachung über die Beschlussfassung der Auflage  der Änderung ÖEK 5.04 und FWP 5.13 (Wonisch - GG- Erbersdorf)

Änderung 5.04 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes gem. § 24 Stmk. ROG 2010 und der Änderung 5.13 des Flächenwidmungsplanes gem. § 38 Stmk. ROG 2010 i.d.F. LGBl 68/2025.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die

Auflage des Entwurfes der Änderung 5.04 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes bestehend aus Plan, Wortlaut und Erläuterung, erstellt von DI Andrea Jeindl, vom 12.12.2025, und die

 

Auflage der Änderung 5.13 des Flächenwidmungsplanes bestehend aus Plan, Wortlaut und Erläuterung, erstellt von DI Andrea Jeindl, vom 12.12.2025, beschlossen.

 

Die Änderungen werden in der Zeit vom 29.Dezember 2025 bis 23. Februar 2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden und auf der Website www.eichkoegl.gv.at zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

 

Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Gemeindeamt bekanntgeben.

DOKUMENTE:

Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauensperson zur Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026

01.12.2025
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauensperson zur Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026

Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026

Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauensperson

 

Die Bezirkswahlleiter/Der Bezirkswahlleiter hat gemäß § 12 Abs. 2 der landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBI. Nr. 90/2005, idgF., aufgrund der Vorschläge der in der Landeskammer vertretenen Wählergurppe in obige Gemeindewahlbehörde die aus der Anlage ersichtlichen Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer berufen bzw. wurden die angeführten Vertrauenspersonen entsendet.

DOKUMENTE:

Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl

01.12.2025
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl

Kundmachung

über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl

 

Anlässlich der Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026 wird

gem. § 35. Abs-. 2 Landwirtschaftskaammer-Wahlordnung 2005 -LWK - WO,

LGBI. Nr. 90/2005, idgF, verlautbart:

 

Wahllokal: Gemeindeamt Eichkögl

 

Adresse: Eichkögl 30, 8322 Eichkögl

 

Verbotszone: 10m gem. § 39 Abs. 1 LWD-Wo

 

Wahlzeit: von 08:00 - 12:00 Uhr

DOKUMENTE:

Verlautbarung zur Landwirtschaftskammerwahl 2026

10.11.2025
Verlautbarung zur Landwirtschaftskammerwahl 2026

Ausschreibung der Wahlen 2026 in die Landeskammer und in die Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark

 

  1. Der Hauptausschuss der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark hat am 10. September 2025 die Wahl der Landes- und Bezirkskammerräte gemäß § 23 Abs. 2 des Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 14/1970 idgF für den Wahltag,


Sonntag, 25. Jänner 2026,

ausgeschrieben.


  1. Als Tag der Wahlausschreibung (Stichtag) gilt der

7. November 2025.

Das ist der Tag der Verlautbarung dieser Wahlausschreibung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ gemäß § 1 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005, LGBl. Nr. 90/2005, idgF.

 

DOKUMENTE:

 

Verordnungen

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Sonstiges

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