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Kundmachungen

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Frötscher

21.02.2024
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Frötscher

Die aktuelle Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung entnehmen Sie aus dem PDF.

DOKUMENTE:

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Gerger

21.02.2024
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Gerger

Die aktuelle Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung entnehmen Sie aus dem PDF.

DOKUMENTE:

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Kern

19.02.2024
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Kern

Die aktuelle Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung entnehmen Sie aus dem PDF.
Betreff: Matthias Kern

DOKUMENTE:

 

Verordnungen

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Sonstiges

Winterdienst für Gehsteige

15.12.2023
Winterdienst für Gehsteige

Die Straßenverkehrsordnung § 93 (Pflichten der Anrainer) verpflichtet jeden Liegenschaftseigentümer, dessen Grundstück an die Straße grenzt, den Gehsteig von 6:00 – 22:00 Uhr auf einer Breite von drei Meter geräumt zu halten. Befindet sich dort kein Gehsteig, ist auf einer Breite von einem Meter geräumt zu halten.
Nach Maßgabe der freien Kapazitäten erfolgt der Winterdienst auf Gehsteigen durch die Gemeinde freiwillig, daher bleibt die Verpflichtung des jeweiligen Anrainers nach § 93 StVO nach wie vor aufrecht.

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