Seismische Meßarbeiten im Zeitraum von Januar bis April 2026
05.02.2026Die OMV GeoTherm Graz GmbH führt im Rahmen der geothermischen Erkundung des oststeirischen Beckens seismische Messungen zur Erforschung des geothermischen Potenzials durch.
Ziel dieser Messungen ist es, den geologischen Untergrund zu erfassen und mögliche Heißwasservorkommen für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu identifizieren.
Die Durchführung der Meßarbeiten ist im Zeitraum von Januar bis April 2026 vorgesehen.
Die seismischen Messungen werden im Auftrag der OMV GeoTherm Graz GmbHvon der Geofizyka Toruń S.A. (GT) durchgeführt. Zu Fragen bezüglich der Messung wenden Sie sich bitte an 0664/6121953.
DOKUMENTE:
LINK ÖFFNENKundmachung Aufteilungsentwurf Jagdpachtschilling
13.01.2026Gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23 i.d.g.F. liegt der
Aufteilungsentwurf für die Auszahlung des jährlichen Jagdpachtbetrages ab dem 12.01.2026 für vier Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jeder Grundeigentümerin/jedem Grundeigentümer im Gemeindejagdgebiet steht es frei, gegen diesen Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeinde Einwendungen schriftlich einzubringen oder zu Protokoll zu geben.
Der Antrag auf Auszahlung des Jagdpachtschillings kann von 16.02.2026 bis 31.03.2026 beim Gemeindeamt (persönlich, telefonisch: 03115-2590 oder per EMail: gde@eichkoegl.gv.at) gestellt werden.
Jene Anteile, die nicht innerhalb der Frist beantragt werden, verfallen zugunsten der Winterbegrünung der Landwirte.
DOKUMENTE:
Stellungsplan 2026 des Militärkommandos STEIERMARK Geburtsjahrgang 2008
12.01.2026Vorläufiger Stellungsplan des Geburtsjahrganges 2008;
INFORMATION
Gemeinde Eichkögl 02.09.2026
Die Stellungspläne sind ab sofort tagesaktuell über die Homepage des Bundesheeres (https://karriere.bundesheer.at/stellung - „Vorläufige Stellungspläne“) einsehbar und können heruntergeladen werden - eine Übersendung in Papierform ist nicht mehr vorgesehen.
Die Stellungsprobanden werden von der zuständigen Ergänzungsabteilung im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.
DOKUMENTE:
Kundmachung über die Beschlussfassung der Auflage der Änderung ÖEK 5.04 und FWP 5.13 (Wonisch - GG- Erbersdorf)
17.12.2025Änderung 5.04 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes gem. § 24 Stmk. ROG 2010 und der Änderung 5.13 des Flächenwidmungsplanes gem. § 38 Stmk. ROG 2010 i.d.F. LGBl 68/2025.
Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die
Auflage des Entwurfes der Änderung 5.04 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes bestehend aus Plan, Wortlaut und Erläuterung, erstellt von DI Andrea Jeindl, vom 12.12.2025, und die
Auflage der Änderung 5.13 des Flächenwidmungsplanes bestehend aus Plan, Wortlaut und Erläuterung, erstellt von DI Andrea Jeindl, vom 12.12.2025, beschlossen.
Die Änderungen werden in der Zeit vom 29.Dezember 2025 bis 23. Februar 2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden und auf der Website www.eichkoegl.gv.at zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Gemeindeamt bekanntgeben.
DOKUMENTE:





