KUNDMACHUNG MITGLIEDER DER WAHLBEHÖRDE UND VERTRAUENSPERSON ZUR LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHLEN AM 25. JÄNNER 2026

Veröffentlicht am: 01.12.2025

Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026

Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauensperson

 

Die Bezirkswahlleiter/Der Bezirkswahlleiter hat gemäß § 12 Abs. 2 der landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBI. Nr. 90/2005, idgF., aufgrund der Vorschläge der in der Landeskammer vertretenen Wählergurppe in obige Gemeindewahlbehörde die aus der Anlage ersichtlichen Beisitzerinnen/Beisitzer und Ersatzbeisitzerinnen/Ersatzbeisitzer berufen bzw. wurden die angeführten Vertrauenspersonen entsendet.


Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauensperson zur LWK-Wahl am 25.01.2026.pdf