KUNDMACHUNG KAUFVERTRAG

Veröffentlicht am: 17.09.2025

K U N D M A C H U N G

 

betreffend Rechtsgeschäfte über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke nach dem Stmk. Grundverkehrsgesetz.

 

Bei der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark wurde ein Antrag auf Genehmigung des nachstehenden Rechtsgeschäftes eingebracht:

 

Veräußerer: Janice Knoetgen, 8010 Graz

Kaufpreis: € 180.000,--

Art des Rechtsgeschäftes: Kaufvertrag

 

Katastralgemeinde: EZ 357, KG 62136 Mitterfladnitz

Grundstücke Nr. .14/1 (Bauf.), 162/1 (Bauf., Land, Gärten, Wald); 162/2 (Landw); 163/1 (Wald); 167/1 (Landw); 172/7 (Gärten)

Flächenausmaß: 21.967m²

 

Jede Landwirtin/jeder Landwirt (§ 8a Abs. 3 Stmk. GVG) kann innerhalb der Bekanntmachungsfrist bei der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark ihre/seine Bereitschaft am Erwerb obiger Liegenschaften schriftlich oder niederschriftlich anmelden.

Mit der Anmeldung hat die Vorlage einer Bankgarantie zu erfolgen. Eine nach dem oben angeführten Zeitpunkt eingelangte Mitteilung kann nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 8a Interessentenregelung und Verfahren des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 134/1993 i. d. g. F.

 

In den Vertrag über das Rechtsgeschäft kann der Interessent bis zur oben genannten Frist nur bei der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark Einsicht nehmen.

 


Kundmachung BHSO-306502_2025-2 Kaufvertrag.pdf