KUNDMACHUNG DES BÜRGERMEISTERS ÜBER DIE WERTSICHERUNG VON BENÜTZUNGSGEBÜHREN 2026

Veröffentlicht am: 23.12.2025

Gemäß § 71 a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 - GemO, LGBI. Nr.

115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde

Eichkögl vom 16. 12.2025 wird kundgemacht:

 

Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den

Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benutzungsgebühren ab

01. 01.2025 um 4,0 %.


Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2026.pdf