Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 04. November 2025 einstimmig beschlossen, die jährlichen Jagdpachtschillinge der Katastralgemeinde-jagdgebiete Erbersdorf und Mitterfladnitz laut den vom Bürgermeister gemäß § 21 Abs. 2 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 erstellten und zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Aufteilungsentwürfen auf die Grundeigentümer unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes aufzuteilen.
Der Antrag auf Auszahlung des Jagdpachtschillings kann innerhalb von 6 Wochen beim Gemeindeamt (persönlich, telefonisch: 03115-2590 oder per EMail: gde@eichkoegl.gv.at) gestellt werden.
Jene Anteile, die nicht innerhalb der Frist beantragt werden, verfallen zugunsten der Winterbegrünung der Landwirte.
Kundmachung Auszahlung des Jagdpachtschillings.pdf


