Gemäß § 71 a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 - GemO, LGBI. Nr.
115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde
Eichkögl vom 16. 12.2025 wird kundgemacht:
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den
Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benutzungsgebühren ab
01. 01.2025 um 4,0 %.
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2026.pdf


