Kundmachungen
In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eichkögl vom 26.05.2026 wurde die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes N. 5.04 sowie die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.13 beschlossen Die ÖEK-Änderung Nr. 5.04 sowie die FWP-Änderung Nr. 5.13 wurde von der Steiermärkischen Landesregierung mit Bescheid vom 23.10.2026, GZ.: ABT13-406847/2025-35 genehmigt Die Verordnungen über die ÖEK-Änderung sowie die FWP-Änderung der Gemeinde Eichkögl (Wortlaut und planliche Darstellung) tritt nunmehr mi dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist (2 Wochen) folgenden Tag in Rechtskraft. Innerhalb der Kundmachungsfrist kann in die Verordnungen (Wortlaut und planliche Darstellung) im Gemeindeamt währen den Amtsstunden öffentliche Einsicht genommen werden. Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2026 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark Alle wichtige Informationen entnehmen Sie dem beigefügten PDF. Kundmachung
Kundmachung Änderung des ÖEK 5.04 sowie die FWP-Änderung 5.13
Kundmachung zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade