Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Kundmachung
Warnmeldung Weinbau Amerikanische Rebzikade Nr. 2/2026
Im beigefügten PDF finden Sie alle wichtigen Informationen.
Kundmachung 1. Nachtragsvoranschlag 2026
1.Nachtragsvoranschlag 2026 liegt während der Amtszeiten zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt auf.
Kundmachung- Gemeindejagd KG Mitterfladnitz Verpachtung
Der Gemeinderat der Gemeinde Eichkögl hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2026 einstimmig beschlossen, die Gemeindejagd der KG Mitterfladnitz im Wege der freihändigen Verpachtung gemäß § 24 des Stmk. Jagdgesetzes 1986 idgF an die Jagdgesellschaft Mitterfladnitz, zu einem jährlichen Pachtschilling in der Höhe von 2. 700, 00 zu vergeben.
Die Vergabe erfolgt vom 01. 04. 2028 bis 31. 03. 2038.
Gemäß § 24 Stmk. Jagdgesetzes 1986 idgF steht es jedem Grundeigentümer im Jagdgebiet frei, dagegen binnen 8 Wochen vom Tage der erfolgten Kundmachung bei der Gemeinde Einwendungen einzubringen.
Kundmachung zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade
Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade
für das Jahr 2026 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark,
Südsteiermark und Weststeiermark
Alle wichtige Informationen entnehmen Sie dem beigefügten PDF.
Verlautbarung Volksbegehren
Verlautbarung
über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen.
GRATIS Verhütung
Karfreitag-Feiertag für Alle
Polizei - kritischer Personalmangel
Transparenz im Parlament
Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
von Montag, 15. Juni 2026, bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026
Nähere Informationen entnehmen Sie aus dem beigefügten PDF.
Stellungsplan 2026 des Militärkommandos STEIERMARK Geburtsjahrgang 2008
Vorläufiger Stellungsplan des Geburtsjahrganges 2008;
INFORMATION
Gemeinde Eichkögl 02.09.2026
Die Stellungspläne sind ab sofort tagesaktuell über die Homepage des Bundesheeres (https://karriere.bundesheer.at/stellung - „Vorläufige Stellungspläne“) einsehbar und können heruntergeladen werden - eine Übersendung in Papierform ist nicht mehr vorgesehen.
Die Stellungsprobanden werden von der zuständigen Ergänzungsabteilung im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.