Kundmachung Änderung des ÖEK 5.04 sowie die FWP-Änderung 5.13
In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eichkögl vom 26.05.2026 wurde die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes N. 5.04 sowie die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.13 beschlossen
Die ÖEK-Änderung Nr. 5.04 sowie die FWP-Änderung Nr. 5.13 wurde von der Steiermärkischen Landesregierung mit Bescheid vom 23.10.2026, GZ.: ABT13-406847/2025-35 genehmigt
Die Verordnungen über die ÖEK-Änderung sowie die FWP-Änderung der Gemeinde Eichkögl (Wortlaut und planliche Darstellung) tritt nunmehr mi dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist (2 Wochen) folgenden Tag in Rechtskraft.
Innerhalb der Kundmachungsfrist kann in die Verordnungen (Wortlaut und planliche Darstellung) im Gemeindeamt währen den Amtsstunden öffentliche Einsicht genommen werden.
Dokumente
- Kundmachung Änderung des ÖEK 5.04 sowie die FWP-Änderung 5.13.pdf Dateigröße: 650 KB