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1. Oktober 2026

Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027

 

Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027 in der Höhe von € 340,00 kann

von 01. Oktober 2026 bis 26.02.2027 bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

 

Einkommensgrenzen:

  1. für Einpersonenhaushalte                     EUR 1.827,00
  2. für Ehepaare bzw.
  3. Haushaltsgemeinschaften                    EUR 2.741,00
  4. für jedes Familienbeihilfe beziehende
  5. im Haushalt lebende Kind                      EUR 548,00

 

Voraussetzungen:

  1. Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in der Steiermark,
  2. sowie gemeldet an der Antragsadresse seit mindestens 24. September 2026.
  3. Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-/EWR-Bürgerschaft.
  4. Kein Bezug von Wohnunterstützung oder Grundversorgung

 

Benötigte Unterlagen

  1. Amtlicher Lichtbildausweis
  2. Kontodaten (IBAN)
  3. Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  4. (z. B. Lohnzettel, Pensionsnachweis, Kontoauszüge der letzten drei Monate)
  5. Nachweis über die Heizkosten

 

Genauere Information erfahren Sie in den beigefügten Richtlinien für den Heizkostenzuschuss

Dokumente