Heizkostenzuschuss 2026/2027
Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027
Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027 in der Höhe von € 340,00 kann
von 01. Oktober 2026 bis 26.02.2027 bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Einkommensgrenzen:
- für Einpersonenhaushalte EUR 1.827,00
- für Ehepaare bzw.
- Haushaltsgemeinschaften EUR 2.741,00
- für jedes Familienbeihilfe beziehende
- im Haushalt lebende Kind EUR 548,00
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in der Steiermark,
- sowie gemeldet an der Antragsadresse seit mindestens 24. September 2026.
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-/EWR-Bürgerschaft.
- Kein Bezug von Wohnunterstützung oder Grundversorgung
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Kontodaten (IBAN)
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- (z. B. Lohnzettel, Pensionsnachweis, Kontoauszüge der letzten drei Monate)
- Nachweis über die Heizkosten
Genauere Information erfahren Sie in den beigefügten Richtlinien für den Heizkostenzuschuss