Sehr geehrte Landwirtinnen und Landwirte!
Laut einem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, Wasserrechtsreferat, sind wir Gewässeraufsichtsorgane der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht ab dem Jahr 2026 unter Anderem beauftragt, die Fließgewässerbegleitenden Pufferstreifen zu überprüfen. Mehrere Begehungen in diesem Jahr zeigten, dass die Pufferstreifennur sehr mangelhaft eingehalten werden. Die gesetzliche Grundlage ist die Nitrataktionsprogramm-Verordnung (NAPV) und wäre bereits ab dem Jahr 2023 einzuhalten.
Es gilt die Einhaltung eines 3 m breiten Mindestabstandes zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und Gewässern (gemessen ab der Böschungsoberkante) zu gewährleisten. Dieser 3 m breite Streifen muss ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsen bzw. bepflanzt sein. Eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses darf nur einmal innerhalb von 5 Jahren durchgeführt werden. Die Düngung dieses Streifens ist verboten. Dies gilt für alle 1.360 Gewässer im Bezirk nach der digitalen Gewässerkartei des Landes Steiermark auch wenn sie nicht Wasserführend sind.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Regeln wird der Grundbesitzer nach dem Kataster ausgeforscht und nach einer Fristsetzung zu einer Stellungnahme eingeladen. Beim Verstreichen lassen der Frist wird die Beanstandung an die Wasserrechtsbehörde weitergeleitet, dass ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen kann. Derzeit sind im Bezirk Südoststeiermark 15 für diesen Dienst angelobte Gewässeraufsichtsorgane unterwegs um die von der Behörde vorgegebenen Begehungen an unseren Bächen, Gräben und Gerinnen durchzuführen.
Da wir ehrenamtlich unterwegs sind, hoffen wir in Zukunft auf Einhaltung der Pufferstreifen um nicht Einschreiten zu müssen und zum Schutze der Gewässer mit dem kostbaren Gut – Wasser.
Durchführung der Gewässeraufsicht in der Steiermark.pdf


